Bundesar­beitsgericht in Erfurt hat entschieden: Betriebsräte haben keine Webinar-Pflicht

Betriebsräte und Personalvertretungen müssen sich nicht auf Online-Schulungen verweisen lassen. Auch wenn dem Arbeit­geber dadurch höhere Kosten entstehen, können sie sich Schulungen im Präsenz­format auswählen, wie nun das Bundesar­beitsgericht in Erfurt entschieden hat.

Für eine mehrtägige betriebsverfas­sungsrechtliche Basisschulung hatten zwei nachgerückte Personalvertreter ein Seminar in Potsdam ausgewählt. Der Ar­beitgeber verweigerte die Übernahme der Reisekosten,da nur erforderliche Kosten zu tragen seien. Er verwies auf ein Webinar des Anbieters. (Az. 7 ABR 8/23)