WDR: Effektive Honorarsteigerungen – Wie ein Faktorbuch für mehr Gerechtigkeit sorgen soll

Erläuterungen zum Vorschlag der Gewerkschaften

Im bisherigen Honorarrahmen sind lediglich Mindesthonorare vereinbart. Diese stellen das unterste legale Honorar dar und sind nicht in jedem Fall eine adäquate Bezahlung. Redaktionen, die besonders auf Freie mit viel Erfahrung, guten Quellen oder fundiertem Fachwissen angewiesen sind, vergüten häufig besser. Bei etwa 60 % der Honorarzahlungen ist das der Fall. Das führt zu einem Problem bei Tariferhöhungen. Wenn im Tarifvertrag ein Mindesthonorar von bspw. 100 € vereinbart ist, steigt bei einer tariflichen Honorarerhöhung nur dieses Mindesthonorar. Hat eine Redaktion regelmäßig 145 € gezahlt, kann sie diesen Betrag weiterhin ansetzen, selbst wenn das Mindesthonorar bspw. auf 106,30 € steigt, da 145 € immer noch darüber liegen. Ein Inflationsausgleich muss dann nicht gezahlt werden. Viele Freie erleben das seit Jahrzehnten. Weiter